Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten Zuhause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung (Leistungen der Krankenversicherung sind für Patienten kostenlos)
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden von Alten- oder Krankenpflegehelfern durchgeführt.
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden von Pflegekräfte durchgeführt.
Vielen Menschen fällt es aufgrund von körperlichen Einschränkungen mit zunehmendem Alter schwer ihren Haushalt selbstständig zu führen. Um weiterhin selbstständig zu Hause leben zu können bieten wir das ARCHE Pflegezentrum Hilfen in unterschiedlichem Umfang an, von der Übernahme einzelner Haushaltstätigkeiten bis zur umfassenden Führung des gesamten Haushalts. Ebenso können auch andere Leistungen nach Wunsch abgerufen werden, so zum Beispiel Begleitung zu Ärzten und Behörden.
45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsdienstleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der ambulanten Pflegedienste.
Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Eingeschränkte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung des MDK´s einen der Pflegegrade:
Mit ansteigendem Pflegegrad steigt auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen.