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Intensiv- und Beatmungspflege

Maßgeschneiderte Konzepte für Ihre häusliche Pflege.
KONTAKT

Erleben Sie die individuelle Fürsorge und hochqualifizierte häusliche Intensiv- und Beatmungspflege des ARCHE Pflegezentrums. 

Wir erkennen die Einzigartigkeit jeder Situation und entwickeln gemeinsam ein individuelles Pflegekonzept, die exakt auf die Bedürfnisse unserer Patienten angepasst sind. Unsere hochqualifizierten Pflegefachkräfte stehen an vorderster Front, um nicht nur medizinische Pflege, sondern auch liebevolle Betreuung direkt zu Ihnen nach Hause zu bringen.

Bei ARCHE geht es um mehr als nur Pflege

– es geht um Lebensqualität.

 Unser engagiertes Team arbeitet Hand in Hand, um sicherzustellen, dass unsere Patienten die bestmögliche Versorgung und ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Hingabe, damit wir auch in herausfordernden Situationen ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Wir setzen nicht nur auf medizinische Pflege, sondern auch auf menschliche Nähe, um sicherzustellen, dass unsere Patienten nicht nur versorgt, sondern auch umfassend und fürsorglich begleitet werden. 

Entdecken Sie mit uns eine zeitgemäße und hochqualifizierte häusliche Pflege, in der Fürsorge und Professionalität Hand in Hand gehen. Ihr Wohlbefinden steht im Mittelpunkt unserer Mission.

 – lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einer verbesserten Lebensqualität gehen.

Betreuung und Pflege
von intensivpflichtigen Patienten je nach Bedarf

Behandlungspflege (SGB 5)

  • Beim Patienten Zuhause
  • Ausschließlich durchgeführt von ex. Pflegekräften
  • Auf der Basis einer ärztlichen Verordnung

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten Zuhause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung (Leistungen der Krankenversicherung sind für Patienten kostenlos)

Grundpflege (SGB 11)

  • Leistung der Pflegeversicherung
  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Prophylaxen
  • Förderung der Kommunikation

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden von Alten- oder Krankenpflegehelfern durchgeführt.

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden von Pflegekräfte durchgeführt.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Unterstützung dabei den Haushalt eigenständig zu führen
  • Übernahme einzelner Haushaltstätigkeiten
  • Begleitung zu Ärzten und Behörden

Vielen Menschen fällt es aufgrund von körperlichen Einschränkungen mit zunehmendem Alter schwer ihren Haushalt selbstständig zu führen. Um weiterhin selbstständig zu Hause leben zu können bieten wir das ARCHE Pflegezentrum Hilfen in unterschiedlichem Umfang an, von der Übernahme einzelner Haushaltstätigkeiten bis zur umfassenden Führung des gesamten Haushalts. Ebenso können auch andere Leistungen nach Wunsch abgerufen werden, so zum Beispiel Begleitung zu Ärzten und Behörden.

Betreuungsleistungen

45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsdienstleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-5. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der ambulanten Pflegedienste.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Eingeschränkte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung des MDK´s einen der Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung),
  • Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigungen),
  • Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigungen),
  • Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigungen) oder
  • Pflegegrad 5 (schwere Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Mit ansteigendem Pflegegrad steigt auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen.

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