Familie bespricht Werte am Tisch
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Beratungseinsätze § 37.3

Pflichtberatung bei Pflegegeld und Orientierung zu den Pflegegraden 1 bis 5: kostenfrei, zu Hause, mit einer Fachkraft, die zuhört.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig eingeschränkte Menschen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst einen der fünf Pflegegrade. Mit ansteigendem Pflegegrad steigt auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen.

Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir führen diese Beratung bei Ihnen zu Hause durch, bestätigen sie gegenüber der Pflegekasse und geben praktische Tipps für die Pflege im Alltag.

Zwei Pflegefachkräfte besprechen eine Pflegedokumentation
Der Pflegegrad-Kompass: am Esstisch einer Familie zeigt eine Beraterin, wie aus Punkten ein Pflegegrad wirdSechs Lebensbereiche um den Kompass, eine Punkteskala von 0 bis 100 mit den Schwellen 12,5 · 27 · 47,5 · 70 · 90, farbige Felder für die Pflegegrade 1 bis 5 und ein Zeiger mit Gegengewicht. Vorn auf dem Tisch der Nachweis über den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.Punkteskala der Begutachtung mit den Schwellen 12,5 · 27 · 47,5 · 70 · 90 Punkte1234512,52747,57090Sechs Lebensbereiche mit Gewichtung: Mobilität 10 %, geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen zusammen 15 % (der höhere Wert zählt), Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15 %MobilitätKognitionVerhaltenSelbstversorgungKrankheitAlltagPflegegrad 3Zeiger mit Gegengewicht: gedämpft, schwingt nach§ 37.31234

Der Pflegegrad-Kompass

Fünf Pflegegrade, eine Skala: je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Grad und desto höher die Leistungen.

  1. BegutachtungSechs LebensbereicheMobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens.
  2. SkalaPunkte und SchwellenDer Medizinische Dienst bewertet jeden Bereich. Gewichtet ergibt das bis zu 100 Punkte. Die Schwellen 12,5 · 27 · 47,5 · 70 · 90 trennen die Grade.
  3. ErgebnisPflegegrad 1–5Von geringer bis schwerster Beeinträchtigung. Ab Grad 2 Pflegegeld und Sachleistungen, mit jedem Grad höhere Budgets.
  4. Zu HauseBeratungseinsatz § 37.3Pflicht bei Pflegegeld: halbjährlich (Grad 2–3) oder vierteljährlich (Grad 4–5). Kostenfrei, wir kommen zu Ihnen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat (Stand 2025), Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeld.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst, Entlastungsbetrag.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen. Höhere Budgets, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen. Umfangreiche Sachleistungen, häufig Kombination aus Pflegedienst und Angehörigen.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, bis zur 24-h-Intensivpflege.

Beratungseinsatz

Pflicht bei Pflegegeld: halbjährlich (Grad 2–3) oder vierteljährlich (Grad 4–5). Wir führen ihn zu Hause durch.

Warum Beratung bei Arche?

  • Erfahrung: über 80 Fachkräfte.
  • Kostenfrei: der Beratungseinsatz wird von der Pflegekasse bezahlt.
  • Ehrlich: wir sagen, was realistisch ist.
  • Aus einer Hand: von der Beratung direkt in unsere Intensiv- und Beatmungspflege oder Palliativpflege, wenn Sie das möchten.
Eine Pflegekraft misst bei einem Hausbesuch den Blutdruck einer Seniorin

Wie läuft es ab?

Von der ersten Anfrage bis zur laufenden Versorgung: Schritt für Schritt.

  1. Termin

    Sie vereinbaren einen Beratungseinsatz oder ein Erstgespräch, telefonisch oder per Formular.

  2. Hausbesuch

    Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, schaut sich die Pflegesituation an und berät praktisch.

  3. Nachweis

    Wir bestätigen den Einsatz gegenüber der Kasse.

Was kostet die Beratung?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse bezahlt. Für Sie ist er kostenfrei. Auch die Erstberatung zu Pflegegrad und passenden Leistungen ist bei uns unverbindlich und kostenlos.

Die Vergütung ist gesetzlich festgelegt; wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Bei Pflegegrad 1 und bei reiner Sachleistung ist der Beratungseinsatz freiwillig, aber ebenfalls kostenfrei möglich.

Wir klären die Kostenfrage mit Ihnen

Verordnung und Pflegegrad: Wir kennen die Wege und übernehmen die Abstimmung mit den Kostenträgern. Rufen Sie an: 0209 405 62 72.

Häufige Fragen

Ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Ohne Nachweis kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.

Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?

In der Regel innerhalb weniger Tage. Rufen Sie einfach an.

Fragen zum Beratungseinsatz?

Wir beraten kostenfrei, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.

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